Verordnung, die Einführung gleicher Wagengleise in denjenigen Theilen des Brandenburgisch-Lausitzischen Provinzialverbandes, in welchen die Verordnung vom 14sten März 1805. nicht eingeführt ist, betreffend.

Vom 23sten August 1829.
Berlin, den 23sten August 1829. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1211). - Etwas Stockflecken.
* Bestimmungen für die neu hinzugekommenen Landesteile, "so sollen alle Achsen an neuen Kutschen, Post-, Fracht-, Bauer- und allen andern Arten von Wagen dergestalt angefertigt werden..." usw., genannt werden Maße, die Stellmacher, Schmiede und eine Frist für dessen Umsetzung. - Provinz Brandenburg: Teile des ehem. Markgraftum Niederlausitz, gemeintoist auch das vorherige Kursachsen (Amt Senftenberg und Finsterwalde).

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