Statut für den Verband zur Entwässerung des Altwasserbruchs im Sorauer und Crossener Kreise.

Vom 4. März 1868.
Berlin, Decker 1868. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 7034).
* Für die Besitzer der Grundstücke am Altwasserbruch, einem Seitental der Lubst oberhalb Sommerfeld werden zur Entwässerung eine Genossenschaft als "Verband der Entwässung des Altwasserthales" zusammengefasst. Abdruck der Statuten in 18 Paragraphen. Mit namentlicher Nennung des Deichinspektors, der Freilubbe unterhalb der Neumühle bei Sommerfeld, der Mahllubbe, dem Rittergut Altwasser. - Über Entwässerung, Bewässerung, Melioration usw.

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