Allerhöchster Erlaß vom 20. Oktober 1862., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee von Luckau nach Jüterbogk.

Berlin, den 20. Oktober 1862. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5630).
* Von Luckau nach Jüterbog (Kreis Jüterbogl-Luckenwalde) zur Enteignung von Grundstücke und Entnahme von "Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien", über Chausseegeld-Tarif usw. - Die Strecke (heutige B 102) führte (hier nicht aufgeführt) über Uckro und Dahme durch den Niederen Fläming.

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