Allerhöchster Erlaß vom 15. Februar 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Drebkau bis zur Cottbuser Kreisgrenze gegen Cottbus zum Anschluß an die Chaussee von Cottbus bis zur Calauer Kreisgrenze.