Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Juli 1842. den Umzugstermin des Landgesindes in den zum ständischen Verbande der Marken Brandenburg und Niederlausitz gehörenden Landestheilen betreffend.

Erdmannsdorf, den 28. Juli 1842.
Berlin den 26. Oktober 1842. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 2298).
* Mägde und Knechte, Burschen und Dienstboten, wie auch ledige Frauen, Mädchen in Stellung und Wendinnen durften einmal im Jahr zu einem bestimmten geregelten Zeitpunkt per Arbeitsvertrag den Dienstherren wechseln.

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