Allerhöchster Erlaß vom 10. März 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von der Mackenrode-Breitenworbiser Chaussee bei Limlingerode ab über Stöckey, Lüderode, Weißenborn und Zwinge bis zur Hannoverschen Grenze in der Richtung auf Gieboldhausen und Nordheim.