Die Postsendungen der Staats- und anderen öffentlichen Behörden betreffend.

Karlsruhe, Gutsch 1867. S. 119-130. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Großherzogl. Bad. Central-Verordnungsbl. f. d. Jahr 1867. Nr. 25).
* Umfang der Portofreiheit und Portopflicht, Behandlung der portofreien Sachen, Behandlung der portopflichtigen Sachen, Verkehr mit dem Auslande. Als Anlage ein "Verzeichniß derjenigen Staatsstellen welche zur portofreien Correspondenz...berechtigt sind" (zwei Seiten), dto. "eingeschränkt berechtigt" (eine Seite, z. B. Hoftheater Kommissäre, Straßenmeister, Brauereiverwaltung Rothhaus, Rabbinate) und Musterformulare. - Großherzogtum Baden. (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").

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