Württemberg
Königliches Dekret, an das Kabinets-Ministerium, die Post-Porto-Freiheit betreffend.
[Stuttgart], 31. August 1806. Doppelblatt mit 4 ungez. Seiten Text. Folio (ca. 37,0 x 22,0 cm). - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
* Dokument zur Postgeschichte von Württemberg: Verordnung über die Portofreiheit, wie z. B. der auswärtiger Staatsbeamten, über Abwicklung des "innländischen Porto", die Portobefreiung der königlichen Familie und sechs weiterer Personenkreise (darunter Postbeamte, für die 4 Punkte aufgeführt sind ("nicht aber seinen Haußgenossen, d. h. allen Andern, in seinem Hauße befindl. Personen und Verwandten", kein Gewerbe nebenbei, entgegengenommene "Briefe sofort zum Post-Comtoir abgeben, damit...das Porto" erhoben" werden kann), über Handhabung postalischer "Militär-Sachen" (Militärsache), Strafporto (Nachgebühr) u. a. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").
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