Richtlinien und zusätzliche Anordnungen für die Durchführung der vorbereitenden Maßnahmen zur Verhütung von Betriebsstörungen durch Frost und Schnee.

Gültig ab 15.1.1960. (30 B 3 Bav).
Stuttgart, Bundesbahndirektion 1960. 7 Seiten Manuskriptdruck. [(Dienstvorschrift 30 B 3 Bav). - Titel mit Bahnhofstempel Beihingen-Heutingsheim und am Oberrand die saubere Anmerkung "Mappe "Alarmplan Schnee" einlegen".
* Winterdienst: Typisch schwäbische Verordnung, um das Schneekehren dienstlich zu regeln. Mit einem Verzeichnis der Bahnhöfe, an denen Filzstiefel gegen Geräteverlangzettel ausgegeben werden. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Eisenbahn").

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