Allerhöchster Erlaß vom 4. November 1887, betreffend die Ueberweisung der Feld(Land)messangelegenheiten, soweit dieselben zur Zeit bei der Allgemeinen Bauverwaltung bearbeitet werden, an den Finanzminister. Und: Abänderung des Reglements für die öffentlich anzustellenden Land(Feld)messer vom 2. März 1871 / 26. August 1885.

Berlin, den 4. November 1887. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9254-9255).
* Geändert wurde lediglich, daß der zuständige Minster der öffentlichen Arbeiten künftig vom Minister der Finanzen wahrgenommen wird. - Stichworte: Feldmesser, Landmesser, Geodät, Geometer, Vermessungsingenieur, Preußen. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Geographie - Atlanten, Kartographie, Geodäsie").

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