Verordnung. Die Postsendungen der Staatsbehörden betreffend.

Vom 21. Mai 1885.
Karlsruhe, Malsch & Vogel 1885. S. 223-246 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetz- u. Verordn. Bl., 18).
* "Mit höchster Ermächtigung...in Zusammenfassung und theilweiser Aenderung und Ergänzung der Bestimmungen über die Behandlung der Postsendungen der Staatsbehörden...". - Unterscheidung "portofrei" und "portopflichtig", genaue Details der Handhabung und ein Anhang "Regulativ über die Portofreiheiten" (17 Artikel), sowie "Bestimmungen" (7 Paragraphen mit besonderen Vereinbarungen), "Verzeichniß der Behörden..." usw., welche die portopflichtige Dienstkorrespondenz mit an deren Großherzoglichen Behörden unfrankirt abzusenden haben" (Liste in drei Gruppen), sowie weitere Musterformulare und ein "Verzeichniß der Einzelbeamten und öffentlichen Diener, welche bei Absendung...zur Anwendung des Vermerks "Portopflichtige Dienstsache" berechtigt sind". - Stichworte: Großherzogthum bzw. Großherzogtum Baden, Amtspost, Behördenpost, Dienstpost, Drucksache. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").

20,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 177650