Bekanntmachung, die Benutzung der Eisenbahn-Telegraphen zur Beförderung nicht einsebahndienstlicher Telegramme betreffend.

Darmstadt, Großherzogliche Invalidenanstalt 1876. S. 237-244. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Abgedruckt ist auf drei Seiten das "Reglement über die Benutzung der innerhalb des Deutschen Reichs-Telegraphengebiets gelegenen Eisenbahn-Telegraphen...". In der Ausgabe daran anschließend eine tabellarische "Uebersicht der...für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Alzey. Darin auf vier Seiten diese Veröffentlichung mit tabellarischen Angaben für die 49 Gemeinden von Albig bis Zotzenheim im Kreis Alzey. - (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Postgeschichte, Philatelie").

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