Internationaler Funkentelegraphenvertrag.

Vom 3. November 1908.
Berlin, Reichsdruckerei 1908. S. 411-462. Zweisprachig Deutsch und Französisch (komplett). Gr.-8° (24,3 cm). Rückenstreifenheftung. (Nr. 3500).
* Der Internationale Funkentelegraphenvertrag nach der Berliner Weltfunkkonferenz, Zusatzabkommen, Schlußprotokoll und Ausführungsübereinkunft. In dieser werden auch die durch eine Kombination von Punkte und Striche festgelegten Übermittlungszeichen erklärt. Beachtenswert ist hier in Absatz X der kurze Text "Die Funkentelegramme erhalten im Kopfe den Dienstvermerk "Radio"". Nach Auffassung einiger Funkhistoriker wurde der Begriff Radio von der Reichspost vermieden, bis dieser sich populär Anfang der Zwanziger Jahre durchsetzte. Wir sehen jedoch durch den bevollmächtigten Unterzeichner Reinhold Kraetke (Staatssekretär im Kaiserl. Reichspostamt) durchaus eine Akzeptanz zu erkennen (im Gegensatz zu Wikip. "Die Reichspostverwaltung in Berlin lehnte das Modewort "Radio" ab"). * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Nachrichtentechnik: Amateurfunk, Radio, Rundfunk").

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