Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. September 1837., die Anwendung der Vorschriften der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 1. Januar 1831. auf die Anlage und den Gebrauch von Dampfkesseln zu anderen Zwecken, als zum Maschinenbetriebe, betreffend.

Berlin, den 27. September 1837. 1 Blatt mit einer drittel Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1826).
* Für Dampfmaschinen am Beginn der Industriealisierung in Preußen, eine kurze Order über wenige Zeilen. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Kraftmaschinen").

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