Verfügung, betreffend die Taxen für Extrazüge und für die Beförderung von Estaffetten-Depeschen auf der Staatseisenbahn.

Stuttgart, 28. Juli 1853. Separata aus einer Gesetzsammlung.
Stuttgart, Hasselbrink 1853. 1 Blatt (S. 185-186). Gr.-8°.
* Regularien aus der Pionierzeit der Eisenbahn hinsichtlich Taxen und Gebühren "für jede Locomotive", "jeden derselben anzuhängenden achträderigen Wagen" usw. auf jede zurücklegende Bahnstunde. "Einer Lokomotive dürfen übrigens nie mehr als 6 achträdrige oder die entsprechende Anzahl vierräderdiger Wagen angehängt werden". Speditionsgebühren, Belieferungsgebühr "wenn hiedurch eine größere Beschleunigung erreicht werden kann, als durch die Beförderung mit eigenen Rittes". - KWStE Königlich Württembergische Staatseisenbahn. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Eisenbahn").

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