Bahnwirtschaften bedürfen als Nebenbetriebe der Eisenbahn grundsätzlich nicht der Schankkonzession...

Separatum aus der Verwaltungspraxis.
Stuttgart 1929. Doppelblatt mit S. 48-49. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* "...nach § 33 Gew.O. Nur bei vorherrschendem Ortsverkehr ist eine Bahnwirtschaft konzessionspflichtig". - Stichworte: Bahnhofsgaststätte, Bahnhofskneipe, Mitropa usw. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Technik und Verkehr - Eisenbahn").

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