Allerhöchste Kabinetsorder vom 3ten Mai 1829, die Erweiterung des § 13 des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 30ten Mai 1820 zu Gunsten der Weber und Würker betreffend.

Berlin, 3. Mai 1829. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8° (23,0 x 18,5 cm). (Gesetzslg., No. 1193).
* Gewerbesteuerbefreit: "...zu Gunsten der Weber und Würker mit nicht mehr als zwei Stühlen...daß sie vom künftigen Jahre an, sofern sie nur ihre eigenen gefertigten und keine zugekauften Waaren absetzen, von der Gewerbesteuer frei bleiben, wenn gleich sie die Waare im gefärbten und appretirten Zustande, jedoch ohne offenen Laden zu halten, verkaufen". Gedruckt unterzeichnet von Friedrich Wilhelm (König von Preußen). An den Staats- und Finanzminister von Motz. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Kunst - Mode, Textilien, Teppiche").

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