Nachdem die Herzoglich-Würtembergische funfzehen- und sechs-Kreutzer-Stücke in verschiedenen höchst-und hoher Reichs- und Crayß-Stände / theils benachbarten / und dem Vernehmen nach selbst den Herzoglich-Würtembergischen Landen auf einen gegen die bessere, zumalen Conventions-Sorten proportionirlichen Werth herunter gesetzet worden...

Einblattdruck.
(Augsburg), 28. Mai 1763. Qu.-Folio (ca. 35,0 x 45,5 cm). - Dekoratives breitrandiges Exemplar.
* Verordnung ("offentlichen Anschlags") als Aushang "zu Erhaltung einer höchstnöthigen Einförmigkeit und Abwendung der ansonsten in Handel und Wandel unvermeidlich entstehenden Confusion, und Schadens...", mit Nennung der württ. 15- und 6-Kreuzer-Stücke und deren aktuellen Kurses. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik").

75,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 52156