Deß Löbl. Schwäbischen Creyses Müntz-Patent.

Mit Titelwappen.
Memmingen, 10. April 1726. 2 Doppelblätter mit 7 (ungezählten) Seiten Text. Kl.-Folio (ca. 34,0 x 20,5 cm). - Stärkerer brauner Wasserrand.
* "Nachdeme man bey gegenwärtiger alhier in deß Heil. Röm. ReichsStadt Memmingen fürseyenden allgemeinen Schwäbischen Creyß-Versammlung in sorgsame Berathschlagung gezogen...", daß schlechte Münzen außer Kurs gesetzt sind. der Handel oder das Einschmelzen bei Lebensstrafe verboten ist und die Verordnung alle "6 Wochen nacheinander / alle Wochen einmahl / auf denen Märckten / oder vor denen Kirchen / offentlich" verkündet wird. - Das Münzpatent mit Nennung sehr zahlreicher Münzsorten und Prägeorte (aus Südwestdeutschland, Bayern und der Schweiz). - Numismatik Schwaben. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik").

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