Das Ausweichen der Dampf- und Segelschiffe in den niederländischen Gewässern betreffend.

Rastatt, den 27. Februar 1846.
1846. 1 Blatt, zweiseitig bedruckt. Gr.-8°. (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., Nro. 6).
* Enthält 16 Artikel "über das gegenseitige Ausweichen und Vorbeifahren der Dampfschiffe oder der Dampf- und Segelschiffe...auf allen Niederländischen See- und Flußgebieten, Strömen, Kanälen, Rheden, Hafenmündungen, Seebuchten, etc. etc.". Hier bekanntgegeben für die Schiffer des Großherzogtums Baden.

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