Zusatzbestimmungen zu der Abänderung vom 26. August 1885 des Reglements für die öffentlich anzustellenden Land(Feld)messer.

Vom 26. Februar 1894.
Berlin, den 26. Februar 1894. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9651).
* Geändert wurde der erste Artikel, für Arbeiten am Wohnort oder weniger als zwei Kilometer Entfernung. Und auf der Anreise per Dampfschiff gab es auch eine andere Vergütung. * Stichworte: Feldmesser, Landmesser, Geodät, Geometer, Vermessungsingenieur, Preußen. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Geographie - Atlanten, Kartographie, Geodäsie").

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