Verordnung, betreffend die durch die Emittelung des Reinertrags der Liegenschaften Behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer nach dem Gesetz vom 21. Mai 1861. entstehenden Kosten.

Vom 4. Juli 1863.
Berlin, Decker 1863. S. 486-508 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5744).
* Die Grundsteuerveranlagung wurde auf neue Regelungen gestellt, welche zuerst durch Vermessung mittels Geometer (Obergeometer) festgestellt wurden. Deren Gebühren und Tagegelder, "Feldzulage" und "Funktionszulage", Reisekosten für die Vermessung sind in Tabellen mit Bestimmungen aufgeführt. - Vermessungsingenieur. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Geographie - Atlanten, Kartographie, Geodäsie").

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