Die verbotenen Spiele betreffend.

Freiburg, den 6. September 1853.
Freiburg, Friedrich Wagner 1853. S. 69-70 (1 Blatt). Gr.-8°. (Verordnungsblatt, 25). - Komplette Einzelnummer.
* Glücksspiel: Enthält auf einer Textseite diesen Erlaß "Um den verderblichen Glücksspielen welche gewerbsmäßig getrieben werden, wie dies zum Oeftern in kleinen Bädern geschieht...", gegen "Glücks- (Hazard) Spiele eröffnen (Bankhalten)" vorgegangen wurde, was hauptsächlich sich an Wirte und Wirtschaften gerichtet war, aber auch "auf das Spiel an öffentlichen Orten überhaupt". - Glücksspiele. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Volkskunde - Spiele, Karten, Lotterie").

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