Verordnung für die Zuchthäuser der Stadt Bern.

Erneuert im November 1788. Mit 6 Tabellen.
Geschrieben im November 1788. S. 177-226. 4° Rückenstreifenheftung. (Beckmans Gesetze, VIII, 20).
* Das Zuchthaus nannte sich Schallenhaus. Enthält die "Eintheilung der Stunden" für Gefangene, Reglements auch für das Arbeitshaus, "Unterhalt in Speise und Trank", "Kleidung und Reinlichkeit", Hausordnung, Spinnereien, Seelsorge, Schulmeister, Zuchtmeister, Weiber oder Mägde, Speisetabellen, Berechnungen u. a. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Recht - Kriminalistik, Polizei, Strafvollzug"). * Reihe:

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