StartseiteBücherRecht Kriminalistik, Polizei, StrafvollzugDie Thätigkeit der Polizei in Strafsachen auf Grund der Reichsjustizgesetze und der hierzu erlassenen hessischen Ausführungsbestimmungen für Polizeibeamte, Bürgermeister und andere Hülfsbeamte der Staatsanwaltschaft, sowie die in dem Feld-, Forst- und Jagdschutze betrauten Personen.