Demnach die leidige Erfahrung nur gar zu sehr zu erkennen giebet, daß all-jegliche zu Verhüt- und Abwendung der...nächtlichen Diebstählen, gewaltsamen Einbrüchen noch so gut gemeinte Obrigkeitliche Anstalten...nimmermehr...Würkung haben...

Ohne Ort, 12. Oktober 1762. 1 Blatt. Qu.-Folio (35,5 x 42,5 cm).
* Dekorative Verordnung mit Schmuckinitiale, um die in "heimliche Schlupf-Winkel, und Nester des hier in großer Anzahl befindlichen Diebs- und Jauner-Gesindels gänzlichen zerstöret", mit Aussicht auf einer Belohnung ("...nebst Verschweigung ihres Nahmes...Verehrung an baarem Geld") und Androhung der ausbleibenden Meldung ("...nicht anzeigen, wird nicht nur allein die schärfste Leibes- sondern allenfallßige Todes-Straffe hiermit zum voraus angekündigt. Die gottloße Verberg- und Unterschleif [Unterschlupf] gebere selbsten aber sollen mit der nemlichen Straff- und Schärfe, ohne Gnad...beleget"). * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Recht - Kriminalistik, Polizei, Strafvollzug").

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