Stoll, Hermann

Criminalgebührenordnung für das Königreich Württemberg, nebst den damit in Beziehung stehenden, vom Jahr 1826 bis in die neueste Zeit ergangenen Gesetzen...zugleich Anleitung zu Behandlung des Inquisitionskosten-Rechnungswesens...zunächst dem Gebrauche für die Justiz-, Verwaltungs- und Finanzbeamte, Gerichtsärze, Advocaten etc.

Zusammengestellt und erläutert.
Ulm, Selbstverlag (Druck Ebner) 1861. XII, 216 S. Marmor. Pappband d. Zt. mit grünen handschriftl. Rückenschildchen (Deckel und Kanten berieben). - Sauberer Zustand, mit lose beil. Zettel "Druckfehler-Berichtigungen".
* Gebühren bei gerichtlichen Untersuchungen und Vollziehung von Strafen, ersetzt die Verordnung von 1826. Handelt von der "Bewachung von Todten" bis zur "Scharfrichtergebühr", über Gefangenentransporte, Strafanstalten, Kriminaluntersuchungen usw. - Hermann Stoll war "Revisor am Königl. Gerichtshof in Ulm" (Titel, Vorwort unterzeichnet "Ulm, im October 1860"). - Kriminalgericht. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Recht - Kriminalistik, Polizei, Strafvollzug").

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