Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Fähigkeit der Juden zu Erlangen dinglicher Rechte an Grundstücken betreffend;

vom 6ten August 1828.
Budissin, 6. August 1828. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 20, 29). - Sehr guter Zustand des 200 Jahre alten Originaldruckes.
* Auf Grund eines Reskripts der Landesregierung, "Wornach Juden zwar ein dingliches Recht an Grundstücken...erlangen können, jedoch... sequestrationis, niemals aber mit der Wirkung, daß sie in den wirklichen Besitz des betreffenden Grundstücks gesetzt werden dürfen, auch in der Oberlausitz zur Gültigkeit und Anwendung gelange". - Interessantes Dokument aus Bautzen zur Geschichte der Juden in der Lausitz. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Religion - Judentum").

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