Die bürgerliche Aufnahme der Israeliten betreffend.

Freiburg, den 27. Mai 1853.
Freiburg, Friedrich Wagner 1853. S. 41-42 (1 Blatt). Gr.-8°. (Verordnungsblatt, 17). - Komplette Einzelnummer.
* Bekanntgabe einer Verfügung des Innenministeriums, dass die Bürgeraufnahme weiterhin durch die Bezirksämter erfolgt, da oftmals Gemeindebehörden, besonders bei Heiratsgesuchte, unbefugt dazu schreiten. - Bürgerrecht. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Religion - Judentum"). * Reihe:

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