Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die von den Obrigkeiten und Aerzten bei der Cognition über die Versorgung der Seelenkranken zu beobachtenden Vorschriften betreffend, vom 19ten April 1822.

Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc.
Dresden, 4, Mai 1822. 3 Blatt mit sechs Seiten Text (S. 345-350). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 17, 31).
* Enthält nach der Verordnung die "I. Anweisung über die bei den Gesuchen um Versorgung gemüthskranker Personen anzustellenden Erörterungen" und "II. Fragen, welche sowohl der Arzt, der den Kranken in der Kur gehabt hat, als der Physicus zu beantworten haben". Gedruckte Unterzeichner: I. Eduard Gustav Adolph Plesch (Dresden, als Sekretär) und für II. Ludwig Eduard Roux (Bautzen, als Sekretär). - Von Anamnese, Diagnose usw. zu "Schließen in Ketten". Medizingeschichte. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Naturwissenschaften - Psychologie, Psychoanalyse").

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