Verordnung über das Reichsamt für Wetterdienst.

Vom 28. November 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. S. 1201-1216. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 132).
* In dieser Ausgabe im Innenteil als eine kleine Textspalte versteckt diese Verordnung, die besagt, daß das "Reichsamt für Flugsicherung" die Bezeichnung "Reichsamt für Wetterdienst" erhält. Gedruckt unterzeichnet durch Hitler und Göring. - Einige andere Verordnungen d. Zt. in dieser Ausgabe: Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung, Gesetz über das Staubecken Turawa [an der Malapane in den Kreisen Oppeln und Rosenberg Oberschlesien (2 Seiten)], "Gesetz über den Wertpapierhandel. Vom 4. Dezember 1934" und das "Reichsgesetz über das Kreditwesen. Vom 5. Dezember 1934" [Kreditinstitute: u. a. Schutz der Bezeichnungen "Sparkasse" und "Bank"]. - (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Naturwissenschaften - Meteorologie").

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