Sanssouci, den 2. Januar 1861. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 5300). * Trauerordnung für die Garderobe der Ministerialräte, Präsidenten und Landesräte, sowie der gleichgestellten Zivilbeamten. - Friedrich Wilhelm IV. von Preußen.
Berlin den 24. Juni 1873. 9 Blatt mit achtzehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8142) * Die in den Preußischen Staaten bestehenden landschaftliche Kreditinstitute sind am Beginn aufgezählt. "A. die Ostpreußische Landschaft. B. die Westpreußische Landschaft. C. die Neue Westpreußische Landschaft. D. das ritterschaftliche Kreditinstitut für die Kur- und Neumark Brandenburg. E. das Neue Brandenburgische Kreditinstitut. F. die Pommersche Landschaft. G. der Pommersche Landkreditverband. H. das Kreditinstitut für die Ober- und Niederlausitz".
Berlin, den 24. Juni 1867. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 6717). * Preußische Gesetzgebung in dem vormals Bayerischen Gebiet Bezirkamt Gersfeld und Landesgerichtsbezirk [Bad] Orb.
Berlin, den 28. Mai 1866. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 6351). * Börßum ist eine Gemeinde der Samtgemeinde Oderwald . "Im Jahre 1846 hatte Jerxheim 974 Einwohner und besaß bereits einen Bahnhof, der etwa zwei Kilometer südlich des Dorfes mit einer Siedlung angelegt wurde und Kreuzungspunkt für mehrere Bahnstrecken war, die heute alle stillgelegt sind. Am 9. September 1844 entgleiste auf der Bahnstrecke zwischen Jerxheim und Neuwegersleben auf der Bahnstrecke Braunschweig-Oschersleben ein Personenzug. Ein Weichensteller oder Bahnwärter soll eine Schiene nicht ausreichend angezogen haben. Einige Passagiere wurden verletzt. Dieser Unfall war der der erste Eisenbahnunfall in Deutschland und einer der ersten weltweit. Heute ist er als Eisenbahnunfall von Jerxheim bekannt" (Wikip.).