Neuzeit (Deutsches Reich: Gesetze 1871-1932)

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Festungen

Gesetz, betreffend das Eingehen deutscher Festungen.

Vom 25. August 1924.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 693-700 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (RGB I, Nr. 55).
* Genannt ist auf einer Seite (dekorativ der ersten dieser Nummer) dieses Gesetz, mit dem die Festungen Wesel, Köln, Coblenz [Koblenz], Mainz, Germersheim, die rechtsrheinischen Befestigungen von Straßburg, die Oberrheinbefestigungen, sowie die Festungen Friedrichsort-Kiel und Helgoland. Gedruckt unterzeichnet "Der Reichspräsident / Ebert" und "Der Reichsminister des Auswärtigen / Dr. Stresemann". Enthält danach die dritte Steuernotverordnung und die vierte Verordnung über Goldbilanzen.
Bestellnummer: 176022
10,00 EUR
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Geheimnisverrat

Gesetz, gegen den Verrath militärischer Geheimnisse.

Vom 3. Juli 1893. RGB Nr. 27.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Der Schutz von "Schriften, Zeichnungen und andere Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesvertheidigung erforderlich ist" und bei dessen Verrat Zuchthaus bzw. Festungshaft genannt sind. Desweiteren Kenntnisse von Gegenstände, Weitergabe der Operationspläne, Aufnahme feindlicher Spione usw. - Stichwörter: Geheimnisverrat. Landesverrat, Hochverrat. Spionage.
Bestellnummer: 139470
10,00 EUR
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Genossenschaften

Bekanntmachung, betreffend die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben.

Berlin, 11. Juli 1889. RGB No. 15.
Berlin, Reichsdruckerei 1889. S. 149-167 (komplett).. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Gedruckt unterzeichnet von Kaiser Wilhelm II. von Preußen bzw. Fürst von Bismarck. - Vorläufer der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken.
Bestellnummer: 139245
15,00 EUR
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Haushaltsplan

Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1892/93.

Vom 10. Mai 1893. RGB Nr. 17.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°.
* Nachtragshaushalt zum Haushaltsplan für das Deutsche Reich "Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893. [Kaiser] Wilhelm". Auf zwei Tabellen sind alle deutschen Gebiete aufgeführt (von Preußen bis Elsaß-Lothringen, dabei Oldenburg, Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und die größeren Monarchien).
Bestellnummer: 139456
5,00 EUR
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Helgoland

Gesetz, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland.

Vom 24. Juli 1893. RGB Nr. 30.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seiten Text. Gr.-8°.
* 1890 ging Helgoland durch den Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland an Preußen. Die neue Gesetzgebung betraf nach den auf dem Druck angeführten Angaben: Impfgesetz, Verkehr mit Nahrungsmittel, Genußmittel und Gebrauchsgegenständen, "Ersatzmittel für Butter" und "treten mit 1. Oktober 1893 auf der Insel Helgoland in Kraft".
Bestellnummer: 139475
10,00 EUR
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Helgoland

Gesetz, betreffend die Geltung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Helgoland.

Vom 4. Juni 1893. RGB Nr. 22.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°.
* 1890 ging Helgoland durch den Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland an Preußen. Die neue administrative Einrichtung betraf auch das Gericht: "Für den Bezirk von Helgoland wird ein Schöffengericht" gebildet, "die Schöffen werden aus den Einwohnern der Insel entnommen". Erwähnt sind auch Vertrauensmänner und Staatsverwaltungsbeamte, Hauptschöffen und Hilfsschöffen, sowie Geschworene. Neben Kaiser Wilhelm mit unterzeichnet von Reichskanzler Graf von Caprivici, der mit dem "Sansibarvertrag" (Tausch der Insel gegen Helgoland) den reichsdeutschen Besitz von Helgoland aushandelte.
Bestellnummer: 139463
10,00 EUR
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Italien

Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Vom 27. März 1893. RGB Nr. 11.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°.
* Betrifft "Die von der Venetianischen Baugesellschaft (Società Veneta per Imprese e Costruzioni pubbliche) betriebenen Linien: Padova-Bassano. Vicenza-Treviso. Vicenza-Schio. Cividle-Portogruaro. Parma-Suzzara. Bologna S. V.-Portomaggiore. Budrio-Massalombarda. Arezzo-Stia. Conegliano-Vittorio".
Bestellnummer: 139455
5,00 EUR
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Italien

Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.

Vom 25. Mai 1893. [RGB Nr. 20].
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Nr. 2104).
* Genannt sind auf der Seite auch der Ausschluß bestimmer Strecken für das Gesetz, so die der Dalmatiner Staatsbahn mit den Linien "a. Spalato-Siveric-Knin. b. Perkovic-Slivno-Sebenico", dann der Kolomeaer Lokalbahnen: "c. Kolomea-Sloboda rungurska nebst Abzweigungen. d. Nadwornianski przedmiescie Szeparowce-Kniazdwór" und endlich der Flügelbahnen "e. Podleze-Niepolomice. f. Lititz-Nürschan. g. Wama-Russ. Moldawitza". In Folge der Eröffnung der Strecke "der K. K. Südbahngesellschaft (österreichische Linien)" waren ausgeschlossen die Schmalspurbahnen "h. Mödling-Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem Betriebe) i. Preding-Wieselsdorf-Stainz. k. Pöltschach-Gonobitz".
Bestellnummer: 139461
5,00 EUR
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Kolonien

Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94.

Vom 26. März 1893. RGB Nr. 9.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. S. 123-130 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 2080).
* Gegeben Berlin im Schloß, den 26. März 1893. [Kaiser] Wilhelm. Graf von Caprivi. Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsplan) in den deutschen Kolonien von Afrika. Die Ausgaben für Weiße und für Farbige sind in den einzelnen Ressorts getrennt aufgeführt. Genannt ist auch die Handhabung für die Einnahmen beim Verkauf von Elfenbein (auf Stationen und Expeditionen).
Bestellnummer: 139450
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Luxemburg

Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften über den wechselseitígen Verkehr zwischen Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.

Vom 29. Mai 1893. RGB Nr. 21.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. Komplettes Doppelblatt mit den S. 189-192. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Betrifft ausschließlich den Transport von Leichen, "rücksichtlich der bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenstände..." für Deutschland und der Wilhelm-Luxemburg-Bahnen. Am Schluß ist ein Musterformular "Leichen-Paß" abgedruckt. - Eisenbahnfrachtverkehr.
Bestellnummer: 139462
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