Dresden, 28. Februar 1826. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 6, 8).
* Registrieren (Melden) der Autorisierung für "Vice-Actuarien und Registratoren" für die Justizämter und Kammergerichte, bei den Gerichtsstellen, damit diese befugt sind (per Approbationsschein) in Untersuchungssachen, sowie als immatrikulirte Notare u. a. Unterzeichnet von "Freiherr von Werthern" (als Minister) und Christian Leberecht Noßky (als Sekretär).
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