Berlin, 22. Juni 1823. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 809).
* "...Zweck, diese neue Scheidemünze zur allgemeinen allein gültigen Landesmünze zu erheben...". Desweiteren über die verbotene Einfuhr fremder Kupfermünzen. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik"). * Reihe:
Bestellnummer: 96104
10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten