Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchste Kabinetsorder vom 25sten Oktober 1825., daß bei künftigen Verträgem und Rechnungen unter der Bezeichnung von Groschen nur Silbergroschen verstanden seyn sollen.

Berlin, 25. Oktober 1825. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 974).
* "Da der Umlauf der alten Scheidemünze nunmehr nicht weiter statt findet...daß...unter Bezeichnung von Groschen, jedesmal Silbergroschen als Dreißig Theile eines Thalers, so wie unter Pfennigen Zwölf Theile eines Silbergroschens oder..." usw. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Kunst - Numismatik"). * Reihe:

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