Allerhöchste Kabinetsorder vom 28sten Juni 1825., betreffend einige nothwendig gewordene Abänderungen in der Verordnung vom 4ten Juni 1819., als Folge der für die Naumburger Messe veränderten Termine.
Berlin 1825. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 955). * Naumburg an der Saale: Daraus geht hervor, dass es eine Wintermesse und eine Sommermesse gab.