Berlin, 25. November 1824. 14 Blatt (S. 181-208, komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 892).
* Interessant die Erhebungsrolle für Zoll (Zollgebühren) mit Einteilung der Gegenstände, Waren und Güter. In der Dritten Abtheilung sind die Abgaben bei Durchfuhr [Transit] aufgeführt, dabei als IV. Abschnitt Gebühren für die Straßen 1) über Pegau und Zeitz von.... 2) über Lützen nach Eckartsberga. 3) über Langensalza und Heiligenstadt oder Teistungen. 4) über Langensalza und Lützen. 5) über Wanfried und Treffurth. 6) über Petershagen, Herford oder Vlotho, Lippspringe und zuletzt über Warburg oder Giershagen. 7) über Petershagen, über Herford oder Vlotho. 8) über Lippspringe, über Warburg oder Giershagen. 9) über Kreuznach und die Binger Brücke, oder Oberstreit oder Kirn. 10) über Kreuznach und Oberstreit oder Kirn. 11) über Oberstreit oder Kirn und über die Binger Brücke. In der Vierten Abtheilung "Von den Abgaben, welche beim Waaren-Transport auf der Elbe, der Weser...statt finden", wobei dort für die genannten Flüsse Abschnitte sind. Als Anhang dann der "Elbzoll", der "Weserzoll" (In Beverungen und in Minden für genannte Strecken).
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