Dresden, 3. August 1829. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 19).
* "...zu baldiger Herbeiführung eines bessern Zustandes der Oberlausitzer Straßen und Wege" wurde die Zuständigkeit für den Straßenbau und Wegebau geregelt, auch Dienste und Verpflichtungen hiezu, sowie das Amt des Straßenaufseher sind genannt.
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