Dresden, ohne Druckvermerk, 9. Juni 1830. 8 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 13).
* "Die Kirchen- und Pfarr-Acten-Reposituren betreffend". Die Schulen, welche damals der Kirchen unterlagen behandelt das "Locat V", mit Aufzählungen von Stundenplan bis zu den einzelnen Aktengruppen. Als Anhang an die Verordnung folgt ein "Schema, wornach sich die Einrichtung...zu richten ist". Dem Schulinvenar sind zwei Seiten gewidmet, vom Pult bis zur Schulbibliothek.
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