Wilfried Melchior Antiquariat

Demnach die leidige Erfahrung gegeben, daß einige Zeit her die allhiesige Bürger und Innwohner von dem frevel- und boßhaften Diebs- und Jauners-Gesindel theils wirklich bestohlen/ theils mit gewaltthätigen Einbrüchen und Einsteigen beunruhiget worden,

sothane Diebstähle und Vergewaltigungen aber...gar nicht...angezeiget...

Ohne Ort, 8. Juni 1769. 1 Blatt. Qu.-Folio (36 x 43,5 cm).
* Dekorative Verordnung mit Schmuckinitiale, um "Habhaftwerdung solcher Diebs- und Jauner-Leuthen auf den Grund ihrer sträflichen Verbrechen und Unternehmungen", selbige Straftaten auch anzuzeigen, damit "dergleichen liederlichen Gesindels" aufgehoben wird. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Recht - Kriminalistik, Polizei, Strafvollzug").

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