Berlin, 24. Oktober 1823. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 829).
* "...weil der Gewinn, den der Müller durch den Getränkezwang mittelst der größern Konsumtion der Brauereien und Brennereien bezog, nur zufällig war und das Bannrecht des Getränkezwanges mit dem ihm überwiesenen Bannrechte des Mahlzwanges in keiner innern Verbindung stand...". - Müllerei, Mühlen, Erbpachtmüller. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Wirtschaft - Handwerk"). * Reihe:
Bestellnummer: 85495
5,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten