Augsburg, Johann Michael Labhart 12. Juli 1736. 1 Bl., 9 S. Kl.-Folio (ca. 33 x 21 cm).
* Wegen der übermäßigen Hausschlachtung, der in die Stadt kommenden Dorfmetzger zum Schaden des Metzgerhandwerk, Angaben was ein Gastwirt pro Jahr schlachten darf, gegen das Schwarzschlachten bei Hochzeiten, Schweinemarkt, Umgeld u. a. - Schlachten und Schlachtung von Vieh unter der Schlachtverordnung für das Metzgerhandwerk. - Über Fleisch, Wurst und Brät ("Breet"), Wurstwaren. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Wirtschaft - Handwerk").
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