Stuttgart, Mäntler o. J. (ca.1820). 16 S. Umschlag d. Zt.
* Darunter "Von der Auferziehung der Pfleglinge", in welchen Capitel die Tüchtigkeit in Kirche und Schule, samt "Confirmations-Actu" und "Nach vollendeten Schul-Jahren...insonderheit die Töchter ...zur Erlernung anständiger weiblichen Geschäften anzuhalten". Wohl die erste Ordnung im neuen Königreich Württemberg, für die Hand der Erzieher von Waisen und Schutzbefohlenen, um das soziale Leben nach der Schulzeit bis zum Erwachsensein während der Ausbildung usw. zu regeln. - Über Vormünder, Verwaltung des Vermögens und Pfleger-Entlohnung und Entlassung aus der Pflegschaft (Vormundschaft).
Bestellnummer: 63728
40,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten