Stuttgart, 18. April 1738. 1 Doppelblatt mit einer bedruckten Seite, am Ende handschriftlich unterzeichnet von H. B. Frhr. von Seckendorff und Hopfenstock. Folio. Wasserrand, seitl. Einriß.
Verordnung der Gebühr zur Pacht von Fischwasser (Fischzucht). - Für die Aufseher und Seemeister "...befohlen, du sollest deines Orts über die künfftige Conservation der samtlichen See- und Fisch-Wasser...Aufsehen haben, und...Bericht in tempore unterthänigst erstatten, nicht weniger wegen Cröß- und Außmerglung der See...Sorgtragen...". - Mit rückseitiger handschriftlicher Postanschrift an den Keller zu Leonberg, Johann Friderich Caler.
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