Ohne Ort, 12. Juni 1728. 1 Bl. Qu.-Folio (ca. 33,5 x 42 cm).
* Arbeitsmoral und Beschwerden zu regeln sind Thema dieser Verordnung (als Aushang) wegen "Beschwerden und verderblichen Un-Weesen" der Handwerker um "die Güter in besserm baulichen Weesen zu unterhalten/ und sonderheitlich dem allzu hoch gestigenen Tag-Lohn...zu begegnen". - Enthält Texte in vier Abschnitten: I. Lohnliste vom Gesellen bis zum "Jungen", aufgeteilt nach Sommer und Winter. II. Arbeitszeitregelung (darin auch über "Geschwätzes/Herumb-Gaffens" u. a.). III. Ermahnung für die Maurer- und Zimmermeister "die Arbeit Täglich fleissig zu besuchen" usw. IV. Das Baumaterial "hinkünfftig besserer Beyschaffung und Verfertigung" sein soll. - Bauarbeiter. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Wirtschaft - Handwerk").
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