Stuttgart, 12. April 1806. Doppelblatt mit 3 ungez. Seiten Text. Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
Verordnung an die Einwohner der Amts-Orte "zur Publicirung derselben auf dem Rathause..., auch dieselbe von den Kanzeln verkündigt...", daß Beschwerden über den Dienstweg an die jeweilige Behörde zu gehen haben und erst nach Ablauf von 2 Monaten die "Angelegenheit Uns unmittelbar" vorgetragen werden kann, wiederholte Beschwerden ohne neue Umstände jedoch geahndet werden usw.
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