Wilfried Melchior Antiquariat
Friedrich, König von Württemberg

Verordnung die "von dem Gerichts-Zwang der Nieder-Gerichte eximirten Personen näher...zu bestimmen".

O. O., 17. Januar 1807. Doppelblatt mit 2 ungez. Seiten Text. Kl.-Folio. Weißer Papierunterrand etwas fleckig.
Gerichtszuständigkeit: Sonderrechte für Adelige und genannte Personen, sowie die "Hof-Medici, Titular-Leib-Chirurgi, der Ober-Archivar, die Geheimen Archivarien, die Geheimen Registratoren...auch deren Gattinnen und Kinder" die vor der Jurisdiction der Nieder-Gerichte exemt sind. "Alle übrigen Unterthanen, Einwohner und Korporationen bleiben der Oberamts-Stadt-Patrimonial und Dorfs-Gerichte unterworfen".

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