Stuttgart, 8. Januar 1807. 5 Bl. mit 6 ungez. S. Text. Kl.-Folio.
"Befehl ein Verzeichniß von dem Dienst-Einkommen sämmtlicher Justiz- und Cameral-Beamten vorlegen zu können, wird hiermit verordnet, daß jeder Beamte sein [bisheriges] Dienst-Einkommen nach der anliegenden Vorschrift genau und gewissenhaft..." verzeichnet, um die Berechnung des Einkommens zu ermöglichen. Dabei ein Formular, in dem auch persönliche Verhältnisse (Studium, Kinderzahl), sowie Vorteile ("Bei-Nuzungen") wie Freie Wohnung, Feldnutzungen, Genuß von Strafgelder, Gebühren u. a.) und Aufwand für Dienst-Pferd u. a. anzugeben sind.
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