Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung, "...daß keinem frembden oder Dorff-Sattler / weder heim-noch offentlich / in hiesiger Stadt / bey Verliehrung und Confiscation der Arbeit / und all bey sich habenden Handwercks-Zeugs...einig Geschirr / ausserhalb entweder Neu machen/ oder das Alte verbesseren zu lassen...".

Einblattdruck mit Schmuckinitiale.

Augsburg, 30. März 1730. Qu.-Folio (ca. 33,5 x 42 cm). - Etwas stockfl.
Beispiel, wie Reichsstädte ihre Handwerker vor der Konkurrenz des Umlandes schützten, hier auch mit Nennung von Friedberg "Welcher auch die Fridtberger / wann Sie wider das alte Herkommen einige Arbeit verfertigen / und solche allhier anbieten und verhausieren würden / unterworffen seyn sollen".

Bestellnummer: 18994

Preis:

55,00 EUR

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